Beispiel-Photo eines Sprayparks in Florida (Wikimedia Commons)
Der Wasserspielplatz in der Weststadt ist deutlich in die Jahre gekommen, und das Spielangebot ist teilweise nicht mehr funktionstüchtig. Deshalb soll aus dem Wasserspielplatz mit seinen drei Wasserspielgeräten aus den 1970er Jahren ein moderner Spraypark werden, der neben einem vielfältigen Wasserspielangebot auch weitere Spielgeräte und attraktive Aufenthaltsbereiche umfasst.
Die Gestaltung des geplanten Spielplatzes steht unter dem Thema „Amazonas“, mit Spielgeräten in Form eines Krokodils, eines Flamingos und einer Anakonda, sowie weiteren Elementen wie einem Seerosen-Wipper, blattüberdachten Hängeschaukeln, Spiel- und Klettertieren in Form von Fröschen und Schildkröten und Grashalmbänken. Im Wasserspielbereich soll zukünftig ein breit gefächertes Spielangebot für Erfrischung sorgen. Hier sind sowohl Bodendüsen als auch Wasserspielgeräte mit Wasserspritzen von oben und den Seiten vorgesehen. Dadurch finden sowohl jüngere und vorsichtigere Kinder als auch mutigere Mädchen und Jungen ein entsprechendes sommerliches Spielangebot. Die Investition in kinderreichen Weststadt schafft zugleich einen Bereich, in dem an heißen Sommertagen Abkühlung möglich ist, und trägt so zur Stärkung der Klimaresilienz Braunschweigs bei.
Die Neugestaltung des Wasserspielplatzes wird nach aktueller Schätzung rund 996.000 Euro kosten.
Der Gestaltungsentwurf wurde am 15. Juni 2026 im Stadtbezirksrat 221 vorberaten (Ergebnis: einstimmige Zustimmung unter dem Vorbehalt, dass die eingeplanten Fördermittel tatsächlich freigegeben werden) und lag am 16. Juni dem Umwelt- und Grünflächenausschuss zur Entscheidung vor (ungeändert beschlossen!).
Details und Visualisierungen in Beschlussvorlage 26-28675 unter www.braunschweig.de/ratsinfo.
Weil die Ratsinfo-Seite so unzuverlässig funktioniert hier die Dokumente zum Herunterladen:
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen vom 22.05.2026
Symbolfoto von pixabay (Hannovermakler)
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen ging erfolgreich gegen BS Energy vor
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat BS Energy erfolgreich abgemahnt: Kostenforderungen für den Rückbau von Fernwärmeanschlüssen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern sind unzulässig. Betroffene sollten Forderungen genau prüfen und sich nicht vorschnell zur Zahlung verpflichten.
„Unserer Auffassung nach dürfen Versorgungsunternehmen die Kosten für den Rückbau des Fernwärmeanschlusses nicht ohne Weiteres auf Verbraucherinnen und Verbraucher umlegen“, so René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Dass BS Energy nun eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, ist ein wichtiges Signal für den Verbraucherschutz.“
Für den Rückbau des Fernwärme-Hausanschlusses, nach dem Umstieg auf eine Wärmepumpe, stellte das Unternehmen Beträge von bis zu 34.510 Euro (brutto) in Rechnung. Alternativ wurde angeboten, lediglich den Anschluss zu trennen, ohne die Leitung zurückzubauen – Kostenpunkt: 5.831 Euro. Beide Beträge seien laut Unternehmen nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet worden. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen reagierte mit einer Abmahnung, wodurch die Praxis nun erstmal gestoppt wurde. Inzwischen hat BS Energy eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Grundlage für die Abmahnung war insbesondere ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (Urt. v. 05.12.2025, Az.: 6 UKl 2/25) zur vergleichbaren Rechtslage im Gasbereich, das sich nach Einschätzung der Verbraucherzentrale auch auf Fernwärmeanschlüsse übertragen lässt.
Was Betroffene jetzt beachten sollten
„Auch wenn BS Energy nach der Unterlassungserklärung entsprechende Forderungen künftig nicht mehr erheben darf, könnten ähnliche Praktiken auch bei anderen Versorgungsunternehmen auftreten.“, betont Zietlow-Zahl. „Im Zweifel lohnt es sich immer, rechtlichen Rat einzuholen und Forderungen genau prüfen zu lassen.“ Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät:
Fernwärmeanschluss liegen lassen: Wenn möglich, sollte die Leitung zunächst auf dem Grundstück verbleiben – allerdings ohne zusätzliche Kosten.
Kostenforderungen widersprechen: Ist ein Rückbau aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher zwingend notwendig – wenn beispielsweise durch den Anschluss Umbauarbeiten behindert würden – sollten sie frühzeitig klarstellen, dass sie dafür keine Kosten übernehmen.
Keine vorschnellen Unterschriften: Forderungen zur Kostenübernahme sollten keinesfalls ungeprüft akzeptiert werden.
Der Wasserspielplatz dort hat ja schon lange Sanierungsbedarf,
Ich las in der BZ (Bezahlschranke!), es bestehe Hoffnung, habe noch mal genauer nachgeschaut.
Hier (Sachstand 27.01.2026) las ich, dass nun 100.000 € für Planungsleistungen bereit stehen, aber die tatsächlichen voraussichtlichen Baukosten (Größenordnung nach meinem Kenntnisstand: ca. 1 Million €?)