Dienstag, Juli 14, 2026 at Jul 14, 2026
Ab Mittwoch, 15.07.2026 gilt in Braunschweig voraussichtlich ein Grillverbot (nicht nur) auf den öffentlichen Grillplätzen
Hängt vom tatsächlichen Graslandfeuerindex ab!
Trockenheit: Grillen in Parks ab Graslandfeuerindex 4 nicht erlaubt
ℹ️️ Pressemitteilung 14. Juli 2026
Der Deutsche Wetterdienst sagt für Mittwoch, 15. Juli, für das Braunschweiger Stadtgebiet einen Graslandfeuerindex von 4 voraus. Das entspricht der zweithöchsten Gefahrenstufe.
In Braunschweig ist gemäß der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Braunschweig (§ 3 Abs. 2) das Grillen in Park- und Grünanlagen ab dieser Gefahrenstufe wegen der Trockenheit und der daraus resultierenden Brandgefahr nicht gestattet. Ab Stufe 4 dürfen auch städtische Grillplätze nicht genutzt werden. Hier in der Weststadt: Öffentlicher Grillplatz Im Ganderhals
Weitere Informationen zum Thema Grillen hier! Dort ist auch der aktuelle Graslandfeuerindex des DWD verlinkt!
Ich frage mich, wo genau diese "Verordnung zur Aufrechterhaltung ..." zu finden ist. Ich fand:
- Amtsblatt für die Stadt Braunschweig – Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz vor Lärm in der Stadt Braunschweig – Braunschweig, den 29. Juni 2017
- Mit genau dieser Grillverbotsanordnung in § 3
- Die aber mit dem anderen Fund außer Kraft gesetzt wir!
- Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz vor Lärm in der Stadt Braunschweig vom 14. Mai 2024
- Da steht in § 3 nichts derartiges (Graslandfeuerindex ...)
- Und beachte § 15!
Ich frage mal nach!
Published by RrBd1957 in Allgemein, Weststadtzeitung| Kommentar hinzufügen
Dienstag, Juli 14, 2026 at Jul 14, 2026
Ab Mittwoch, 15.07.2026 gilt in Braunschweig voraussichtlich ein Grillverbot (nicht nur) auf den öffentlichen Grillplätzen
Hängt vom tatsächlichen Graslandfeuerindex ab!
Trockenheit: Grillen in Parks ab Graslandfeuerindex 4 nicht erlaubt
ℹ️️ Pressemitteilung 14. Juli 2026
Der Deutsche Wetterdienst sagt für Mittwoch, 15. Juli, für das Braunschweiger Stadtgebiet einen Graslandfeuerindex von 4 voraus. Das entspricht der zweithöchsten Gefahrenstufe.
In Braunschweig ist gemäß der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Braunschweig (§ 3 Abs. 2) das Grillen in Park- und Grünanlagen ab dieser Gefahrenstufe wegen der Trockenheit und der daraus resultierenden Brandgefahr nicht gestattet. Ab Stufe 4 dürfen auch städtische Grillplätze nicht genutzt werden. Hier in der Weststadt: Öffentlicher Grillplatz Im Ganderhals
Weitere Informationen zum Thema Grillen hier! Dort ist auch der aktuelle Graslandfeuerindex des DWD verlinkt!
Ich frage mich, wo genau diese "Verordnung zur Aufrechterhaltung ..." zu finden ist. Ich fand:
- Amtsblatt für die Stadt Braunschweig – Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz vor Lärm in der Stadt Braunschweig – Braunschweig, den 29. Juni 2017
- Mit genau dieser Grillverbotsanordnung in § 3
- Die aber mit dem anderen Fund außer Kraft gesetzt wir!
- Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz vor Lärm in der Stadt Braunschweig vom 14. Mai 2024
- Da steht in § 3 nichts derartiges (Graslandfeuerindex ...)
- Und beachte § 15!
Ich frage mal nach!
Published by RrBd1957 in Allgemein, Weststadtzeitung| Kommentar hinzufügen