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KEINE Unterbrechung der Fernwärmeversorgung am 14. und 15. Oktober

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Nicht nötig: am Lagerfeuer aufwärmen 😉 Clipart von 'libreclipart.org'

In der Weststadt!

Basis: Pressemitteilung BS-Energy vom 13.10.2026

Im Verlauf der detaillierten Ausführungsplanung haben sich veränderte technische Rahmenbedingungen ergeben, die die Beschaffung weiterer Komponenten erfordern. Die Arbeiten an der Versorgungsleitung werden aus diesem Grunde verschoben. Sobald der neue Umsetzungszeitpunkt feststeht, informiert BS Netz proaktiv durch eine Presseinformation.

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Na ich finde: Zettel an der Eingangstür zu BS-Energy am Morgen der Arbeiten würde doch reichen 😏

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⚠️️ Temporäre Unterbrechung der Fernwärmeversorgung

In der Weststadt!

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Alternative: am Lagerfeuer aufwärmen 😉 Clipart von 'libreclipart.org'

Aufgrund der Arbeiten an einer Versorgungsleitung wird

  • ab Mittwoch, 14. Oktober, etwa 6:00 Uhr
  • bis voraussichtlich Donnerstag, 15. Oktober, circa 8:00 Uhr

die Fernwärmeversorgung in der Weststadt unterbrochen. Betroffene sensible Einrichtungen, wie zum Beispiel Altenheime oder Kindergärten, wurden vorab über die Maßnahme informiert.

Die Mitarbeiter von BS Netz arbeiten mit Hochdruck an der Instandsetzung, um etwaige Einschränkungen für die Kunden so gering wie möglich zu halten.

Quelle : Pressemitteilung BS-Energy vom 12. Oktober 2026

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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen vom 22.05.2026

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Symbolfoto von pixabay (Hannovermakler)

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen ging erfolgreich gegen BS Energy vor

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat BS Energy erfolgreich abgemahnt: Kostenforderungen für den Rückbau von Fernwärmeanschlüssen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern sind unzulässig. Betroffene sollten Forderungen genau prüfen und sich nicht vorschnell zur Zahlung verpflichten.

„Unserer Auffassung nach dürfen Versorgungsunternehmen die Kosten für den Rückbau des Fernwärmeanschlusses nicht ohne Weiteres auf Verbraucherinnen und Verbraucher umlegen“, so René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Dass BS Energy nun eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, ist ein wichtiges Signal für den Verbraucherschutz.“

Für den Rückbau des Fernwärme-Hausanschlusses, nach dem Umstieg auf eine Wärmepumpe, stellte das Unternehmen Beträge von bis zu 34.510 Euro (brutto) in Rechnung. Alternativ wurde angeboten, lediglich den Anschluss zu trennen, ohne die Leitung zurückzubauen – Kostenpunkt: 5.831 Euro. Beide Beträge seien laut Unternehmen nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet worden. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen reagierte mit einer Abmahnung, wodurch die Praxis nun erstmal gestoppt wurde. Inzwischen hat BS Energy eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Grundlage für die Abmahnung war insbesondere ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (Urt. v. 05.12.2025, Az.: 6 UKl 2/25) zur vergleichbaren Rechtslage im Gasbereich, das sich nach Einschätzung der Verbraucherzentrale auch auf Fernwärmeanschlüsse übertragen lässt.

Was Betroffene jetzt beachten sollten

„Auch wenn BS Energy nach der Unterlassungserklärung entsprechende Forderungen künftig nicht mehr erheben darf, könnten ähnliche Praktiken auch bei anderen Versorgungsunternehmen auftreten.“, betont Zietlow-Zahl. „Im Zweifel lohnt es sich immer, rechtlichen Rat einzuholen und Forderungen genau prüfen zu lassen.“ Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät:

  1. Fernwärmeanschluss liegen lassen: Wenn möglich, sollte die Leitung zunächst auf dem Grundstück verbleiben – allerdings ohne zusätzliche Kosten.
  2. Kostenforderungen widersprechen: Ist ein Rückbau aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher zwingend notwendig – wenn beispielsweise durch den Anschluss Umbauarbeiten behindert würden – sollten sie frühzeitig klarstellen, dass sie dafür keine Kosten übernehmen.
  3. Keine vorschnellen Unterschriften: Forderungen zur Kostenübernahme sollten keinesfalls ungeprüft akzeptiert werden.
  4. Bei Fragen hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video.

Lesestoff

  • BGH muss über Kostenerstattung für den Rückbau von Gasnetzanschlüssen entscheiden, VKU 23.02.2026

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