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Braunschweigs Wasserspielplatz soll nun modernisiert werden

Basis: Pressemitteilung der Stadt BS vom 15.06.2026

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Beispiel-Photo eines Sprayparks in Florida (Wikimedia Commons)

Der Wasserspielplatz in der Weststadt ist deutlich in die Jahre gekommen, und das Spielangebot ist teilweise nicht mehr funktionstüchtig. Deshalb soll aus dem Wasserspielplatz mit seinen drei Wasserspielgeräten aus den 1970er Jahren ein moderner Spraypark werden, der neben einem vielfältigen Wasserspielangebot auch weitere Spielgeräte und attraktive Aufenthaltsbereiche umfasst.

Die Gestaltung des geplanten Spielplatzes steht unter dem Thema „Amazonas“, mit Spielgeräten in Form eines Krokodils, eines Flamingos und einer Anakonda, sowie weiteren Elementen wie einem Seerosen-Wipper, blattüberdachten Hängeschaukeln, Spiel- und Klettertieren in Form von Fröschen und Schildkröten und Grashalmbänken. Im Wasserspielbereich soll zukünftig ein breit gefächertes Spielangebot für Erfrischung sorgen. Hier sind sowohl Bodendüsen als auch Wasserspielgeräte mit Wasserspritzen von oben und den Seiten vorgesehen. Dadurch finden sowohl jüngere und vorsichtigere Kinder als auch mutigere Mädchen und Jungen ein entsprechendes sommerliches Spielangebot. Die Investition in kinderreichen Weststadt schafft zugleich einen Bereich, in dem an heißen Sommertagen Abkühlung möglich ist, und trägt so zur Stärkung der Klimaresilienz Braunschweigs bei.

Die Neugestaltung des Wasserspielplatzes wird nach aktueller Schätzung rund 996.000 Euro kosten.

Der Gestaltungsentwurf wurde am 15. Juni 2026 im Stadtbezirksrat 221 vorberaten (Ergebnis: einstimmige Zustimmung unter dem Vorbehalt, dass die eingeplanten Fördermittel tatsächlich freigegeben werden) und lag am 16. Juni dem Umwelt- und Grünflächenausschuss zur Entscheidung vor (ungeändert beschlossen!).

Details und Visualisierungen in Beschlussvorlage 26-28675 unter www.braunschweig.de/ratsinfo.

Weil die Ratsinfo-Seite so unzuverlässig funktioniert hier die Dokumente zum Herunterladen:

Weitere Berichte zum Thema

Photonachweis:


🚌🚊 Anreise mit ÖPNV zum Wasserspielplatz (Startpunkt bitte nach eigenem Bedarf anpassen)


Neue Freizeitsportanlage im Donauviertel wird eröffnet 🗓️

Pressemitteilung der Stadt BS vom 16.06.2026 🗓

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Stonehenge oder Parkour, das ist die Frage hier (Konfuzius?)

Im Wäldchen zwischen Ludwig-Winter-Straße und Am Queckenberg, Naherholungsraum im Donauviertel, wird in diesen Tagen eine Freizeitsportanlage mit gestaffelten Hindernissen und Kunstfelsen für Parkour-Lauf und Klettern fertiggestellt. Sie wird in den Naturraum integriert, unter Nutzung vorhandener, über 100 Jahre alter Betonfundamente. Oberbürgermeister Dr. Thorsten Kornblum eröffnet die Anlage am Mittwoch, 24. Juni, um  15:30 Uhr. Anschließend zeigen Sportlerinnen und Sportler der Parkour-Szene ihr Können. Die Bürgerinnen und Bürger sind zur Eröffnung eingeladen.

Hier: Termin in den eigenen Kalender übernehmen


🚌🚊 Anreise mit ÖPNV (Startpunkt bitte nach eigenem Bedarf anpassen)


Lesestoff


Pressemitteilung der Stadt BS vom 29.04.2026

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Erstellt von Marie Orban für die Weststadt-Aktivkasse, Lizenz: PD

Für den Großen Hof und das Emsviertel soll Städtebauförderung beantragt werden

Vorschlag der Verwaltung – Rat entscheidet am 12. Mai

Zwei Stadtgebiete unterschiedlicher Prägung sollen mit Mitteln der Städtebauförderung weiterentwickelt werden. Dies hat die Stadtverwaltung dem Rat vorgeschlagen. Für den Großen Hof in der Innenstadt will die Verwaltung Fördergeld aus dem Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ beantragen.

Das Emsviertel in der Weststadt

soll vom Fördertopf „Sozialer Zusammenhalt“ profitieren. Entsprechende Beschlussvorlagen hat die Stadtverwaltung in den Gremienlauf gegeben (26-28548 und 26-28544 unter www.braunschweig.de/ratsinfo). Der Rat entscheidet am 12. Mai.

„Wir weiten unsere städtebaulichen Aktivitäten aus und nehmen mit dem Großen Hof ...

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag angekündigt, die Mittel innerhalb der Legislaturperiode zu verdoppeln. Das Land Niedersachsen hat bestätigt, die sukzessive Erhöhung im nächsten Haushaltsjahr mitzutragen.

Das Emsviertel zur Städtebauförderung anzumelden hatte der Rat im Grundsatz bereits im vergangenen Jahr auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen. Die Förderung soll an jene der Sozialen Stadt anschließen, die in benachbarten Bereichen bereits eine Reihe von Projekten ermöglicht haben und noch ermöglichen.

Das Emsviertel entstand überwiegend in den 1970er-Jahren als Teil der Weststadt und ist bis heute durch die Leitbilder der autogerechten, funktional getrennten Stadt mit industrieller Bauweise und hohem Grünanteil geprägt. Mit 4.735 Einwohnerinnen und Einwohnern ist das Quartier dicht besiedelt. Zwischen 2015 und 2024 wuchs die Bevölkerung um rund 5,5 Prozent, vor allem durch die Unterbringung von Geflüchteten. Die Bevölkerung ist vergleichsweise jung; der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund liegt bei 74,4 Prozent. Gleichzeitig bestehen erhöhte soziale Belastungen, etwa eine hohe Arbeitslosenquote und ein hoher Anteil an Sozialleistungsempfängerinnen und -empfängern. So ist das Quartier durch einen hohen Anteil an Menschen mit unterschiedlichen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Hintergründen geprägt.

Die Entwicklungsziele setzen an diesen Rahmenbedingungen an und verfolgen einen integrierten Ansatz, der soziale, städtebauliche, ökologische und prozessuale Aspekte miteinander verbindet. Während die östlichen Wohnblöcke des Emsviertels bereits umfassend saniert wurden, weisen insbesondere die westlichen und südlichen Bereiche erhebliche bauliche und städtebauliche Defizite auf. Die Gebäude müssen modernisiert werden, öffentliche Räume sind aufzuwerten. Handlungsbedarf besteht ebenso bei der Stärkung der sozialen Infrastruktur. Zugleich zeigen die positiven Erfahrungen in angrenzenden Gebieten wie „Ilmweg“ und „Donauviertel“, dass die eingesetzten Instrumente der Städtebauförderung in der Weststadt wirksam und nachhaltig greifen. Vor diesem Hintergrund bestehen sehr gute Voraussetzungen, die Entwicklung des Emsviertels erfolgreich zu steuern und zugleich die Gesamtentwicklung der Weststadt langfristig zu stärken.

Die vorhandene Bebauung im Quartier „Großer Hof“ stammt größtenteils aus den Nachkriegsjahren und stellt ein Gefüge unterschiedlicher Gebäude und Nutzungen dar. Der Wiederaufbau orientierte sich am historischen Stadtgrundriss, die kleinteilige Parzellenstruktur wurde aufgegeben zugunsten einer modernen und schlichten Geschossbauweise. Auch bei nur geringer städtebaulicher Entwicklung in den vergangenen Jahrzehnten entstand im Umfeld des Großen Hofes ein eigenständiges Quartier mit einer vielfältigen Nutzungsstruktur aus Wohnen, kulturellen, kirchlichen, sozialen sowie Bildungseinrichtungen, Gewerbe, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen. Handlungsbedarf besteht zum einen wegen der aufgegebenen Standorte von Helene-Engelbrecht- und Kielhornschule. Zum anderen wird das Quartier wesentlich vom ruhenden Verkehr bestimmt.

Der 2024 entschiedene Realisierungswettbewerb „Wohn- und Kreativquartier Großer Hof“ legte bereits wesentliche Planungsgrundlagen für notwendige strukturelle Veränderungen. Danach soll auf dem ca. 2,5 ha großen Areal ein attraktives neues Quartier entstehen. Als Nutzungsbausteine sollten u. a. Innenstadtwohnen in allen Segmenten, Angebote für die Kreativwirtschaft, eine Ausstellungsgalerie sowie soziale Infrastrukturen, wie z. B. eine Kita, berücksichtigt werden. Im Rahmen der Städtebauförderung soll nun auch der umliegende Bereich in der nördlichen Innenstadt mit einer Größe von insgesamt neun Hektar weiterentwickelt werden.

Stichwort: Städtebauförderung

Zwei Drittel der Kosten für geförderte Projekte werden von Bund und Land getragen, so dass mit dem Anteil der Stadt in Höhe von einem Drittel weitreichende Verbesserungen im Stadtteil erzielt werden können. Erfahrungsgemäß unterstützen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie lokale Initiativen die Anmeldung zur Städtebauförderung und bringen sich grundsätzlich kooperativ in die Quartiersentwicklung ein. Statistisch löst jeder Euro Städtebauförderung weitere Investitionen in Höhe von 7 Euro aus.

Die Städtebauförderung gibt es seit 1971. Es handelt sich um ein investives Förderprogramm, das die unterschiedlichsten Baumaßnahmen unterstützt. In Braunschweig wurden bereits mehrere Gebiete gefördert. Abgeschlossen sind Frankfurter Straße, Teile der Innenstadt, „Bahnhofsviertel“ und „Ilmweg“. Umgesetzt werden derzeit folgende Projekte:

  • „Soziale Stadt – Donauviertel“ (bis Ende 2034, Förderprogramm Sozialer Zusammenhalt).
  • „Bahnstadt“ (bis Ende 2037, Förderprogramm Wachstum und nachhaltige Erneuerung).
  • „Soziale Stadt – Westliches Ringgebiet“ (bis Mitte 2027, Förderprogramm Sozialer Zusammenhalt).
  • „Campus Donauviertel“ (bis Mitte 2026, Investitionspakt Soziale Integration im Quartier).
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So steht es in Mitteilung - 24-24742-01 Um Grünpfeil wo geht es denn eigentlich?

  • Von der Straße in den Hochspannungspark?
    • Aber in welche Richtung?
  • Vom Park auf die Straße?
    • Von welcher Seite?

Weiteres Nachdenken und Nachfragen ergab:

Aus der Ratsinfo

  1. Friedrich-Seele-Straße / Donaustraße
  2. An Queckenberg / Donaustraße – wohl hier
  3. Lechstraße Nord / Donaustraße, siehe auch hier (Wo ist der Radfahrergrünpfeil geblieben?)❕
  4. Lichtenberger Straße / "Hochspannungspark"

Noch ein paar Worte zu (4) Lichtenberger Straße / Hochspannungspark:

Die Begründung der Verwaltung ist zwar erst mal sachlich erst mal völlig korrekt.
Aber das Problem wird ja erst durch die völlig blödsinnige Ausführung der Abzweigung hervorgerufen! Siehe mal Google Maps! Aus Sicht eines Radfahrers! Man muss IMMER erst an der Ampel vorbei, dann mit einer Extrem-fast-180°-Rechtskurve wider 1 m zurück und dann mit einer scharfen fast-90°-Linkskurve in den Hochspannungspark einbiegen. Mit Tandem, Lastenrad, Kinderanhänger sollte man doch einigermaßen Radfahr-geübt sein, ehe man das macht!

Spätestens, wenn der Übergang zeitgemäß Barriere-frei umgebaut wird, sollte man auch noch mal über die Radweg-Verkehrsführung da nachdenken. Ohne Grünpfeil und ohne Ampelstopp!

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Der Kindergartengehweg Lechstraße 61/a …

... ist in beklagenswertem Zustand:

Experiment gescheitert und halbherzig abgebrochen❔

Wie es dazu kam:

In einer Bezirksbürgermeistermitteilung1 wurde unter der Übeschrift 'Wendehammer Lechstraße...' erwähnt, dass die beiden KiTa-Leiterinnen Kindergefährdung durch fahrende Autos unvernünftiger Eltern beklagten. Die Pollerabsperrung war wohl wenig wirksam, Vorverlegung zur Einfahrt wurde empfohlen. Mehr fand ich dazu in der Ratsinfo nicht. Ergebnisse des Ortstermins? Entscheidungsgrundlage?

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Bei Regen – eher Seenlandschaft! Nicht einladend

Die Pollervorverlegung wurde wohl verworfen, nach meiner Erinnerung standen die "schon immer" am heutigen Standort. Aber ein Gehweg wurde "aufgemalt" – und ein entsprechendes Verkehrszeichen am Trafohäuschen aufgestellt.

Bisher dachte ich, die zusätzliche Gehwegkennzeichnung sei so eine Art freundliche Zusatzmaßnahme. Aber aktuelle Recherche "aus gegebenem Anlass" deutet darauf hin, dass da eh "eigentlich" ein Gehweg sein muss, da "angebauten Straße"2! Ich werde versuchen, mich da zur Rechtslage noch etwas schlauer zu machen.

Jedenfalls, die eh schon schlechte Wirksamkeit der Maßnahme – der aufgemalte Gehweg wird von Eltern und anderen gern als Parkstreifen benutzt – wird sicherlich besser, wenn das die Gehwegkennzeichnung kaum noch sichtbar ist. "Ein Gehweg ist, was man als solchen erkennt."! Und ...

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Und da besteht dann noch das Problem für Fußgänger, die aus dem Hochspannungspark kommen. "Eigentlich" besteht Benutzungspflicht für Gehwege2. Aber nach meiner Erinnerung (ich schaue noch mal nach) gibt es in der Richtung kein Hinweisschild "Verkehrszeichen 239". Und natürlich: mich eingeschlossen – geht hier entlang 197 m, wenn das auch mit 160 m machbar ist! In einem Bereich, wo ab der Pollersperre eigentlich eh schon mal fast nie Autoverkehr ist. Aber natürlich Rad- und Elektrotretroller-Verkehr!

Lesestoff

Fußnoten

  1. RatsInfo des Bezirksbürgermeisters 'Wendehammer Lechstraße vor Kitas „Mittenmank“ und „Arche Noah“' Mi., 25.11.2020
  2. Gehwege: Grundlage des Fußverkehrs
  3. StVO § 25 – Fußgänger