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Ab Mittwoch, 15.07.2026 gilt in Braunschweig voraussichtlich ein Grillverbot (nicht nur) auf den öffentlichen Grillplätzen

Hängt vom tatsächlichen Graslandfeuerindex ab!

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Trockenheit: Grillen in Parks ab Graslandfeuerindex 4 nicht erlaubt

ℹ️️ Pressemitteilung 14. Juli 2026

Der Deutsche Wetterdienst sagt für Mittwoch, 15. Juli, für das Braunschweiger Stadtgebiet einen Graslandfeuerindex von 4 voraus. Das entspricht der zweithöchsten Gefahrenstufe.

In Braunschweig ist gemäß der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Braunschweig (§ 3 Abs. 2) das Grillen in Park- und Grünanlagen ab dieser Gefahrenstufe wegen der Trockenheit und der daraus resultierenden Brandgefahr nicht gestattet. Ab Stufe 4 dürfen auch städtische Grillplätze nicht genutzt werden. Hier in der Weststadt: Öffentlicher Grillplatz Im Ganderhals

Weitere Informationen zum Thema Grillen hier! Dort ist auch der aktuelle Graslandfeuerindex des DWD verlinkt!


Ich frage mich, wo genau diese "Verordnung zur Aufrechterhaltung ..." zu finden ist. Ich fand:

  • Amtsblatt für die Stadt Braunschweig – Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz vor Lärm in der Stadt Braunschweig – Braunschweig, den 29. Juni 2017
    • Mit genau dieser Grillverbotsanordnung in § 3
    • Die aber mit dem anderen Fund außer Kraft gesetzt wir!
  • Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz vor Lärm in der Stadt Braunschweig vom 14. Mai 2024
    • Da steht in § 3 nichts derartiges (Graslandfeuerindex ...)
    • Und beachte § 15!

Ich frage mal nach!


  1. RrBd1957

    Mittwoch, Juli 15, 2026 - 06:53:53

    Erst mal kein Grillverbot 😋

    Der Graslandfeuerindex bleibt bis zum Wochenende wahrscheinlich unter 4!

    • Die Indexvorhersage "1" für Samstag ist wohl leider kein gutes Omen für die Sommerkinoaufführung von Scream 😢


  2. RrBd1957

    Donnerstag, Juli 16, 2026 - 12:01:56


    Gefunden, geklärt!

    Von Referat Kommunikation bekam ich auf meine Nachfrage hin einen Link zur

    Satzung über die Benutzung der öffentlichen Park- und Grünanlagen der Stadt Braunschweig (Park- und Grünanlagensatzung) vom 27. Juni 2023

    Und dort heißt es:

    § 5
    Grillen
    ...
    ...

    (3) Bei länger anhaltender Trockenheit ist das Grillen ab Gefahrenstufe 4 des Graslandfeuerindex des Deutschen Wetterdienstes in Park- und Grünanlagen und auf den öffentlichen Grillplätzen untersagt.


    Alles Klar! Ich bitte noch um Korrektur der PM, auch wenn sich das inzwischen ja erledigt hat. Und um Berücksichtigung in folgenden Pressemitteilungen, dass die Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit ... da gar nichts mehr mit zu tun hat und die einzig maßgebliche Verordnung die Satzung über die Benutzung der öffentlichen Park- und Grünanlagen ... ist.


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